Antrag / Anfrage / Rede
Antrag: Auskunftspflicht zur Plenaranfrage zum Thema "Schlachthof"
Auskunftspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), Bayerischen mweltinformationsgesetz (BayUIG) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) zur Plenaranfrage vom 14.01.2015 zum Thema „Schlachthof – Verstöße gegen Tierschutz und Umwelt“:
Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat und der Öffentlichkeit über Beanstandungen und Verstöße im Hygienebereich beim Landshuter Schlachthof seit Aufnahme des Schlachthofbetriebes
Begründung
Nach Meinung der Antragsteller fallen alle Auskünfte über Hygienemängel unter das UIG, BayUIG und VIG. Dementsprechend hat die Öffentlichkeit auch freien Zugang zu diesen Umweltinformationen. Durch die Bekanntgabe der noch immer bestehenden Hygienemängel beim Landshuter Schlachthof werden weder Betriebs- noch Geschäftsgeheimnisse offen gelegt, vielmehr erhalten betroffene Verbraucher genaue Informationen über Hygieneverhältnisse innerhalb der Lebensmittelkette. Eine Geheimhaltung ist in diesem Fall aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen nicht mehr vertretbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Sigi Hagl, Elke März-Granda