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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag: Bericht zum Ökopunktehandel

Dem Stadtrat wird berichtet:

  1. Welche Chancen sieht die Verwaltung für die Stadt mit dem Instrument Ökopunktehandel
  2. Welche Chancen sieht die Verwaltung für die Stadt mit dem Instrument Ökopunktehandell
    • als Händler?
    • In Zusammenarbeit mit zertifizierten Organisationen (z.B. die Bayerische KulturLandStiftung), insbesondere wegen des hohen Rückstaus an nicht umgesetzter Ausgleichsmaßnahmen?
  3. Welche Risiken, wie z.B. der fehlende örtliche Zusammenhang der Ausgleichsflächen, sieht die Verwaltung und wie kann man diese wirkungsvoll ausschließen?

Begründung
Mit Inkrafttreten der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) zum 1. September 2014 wurde ein neues System der Bewertung von Ausgleichsflächen und -maßnahmen in den Planungsalltag integriert. Diese basiert auf einer Biotopwertliste, welche den Anfangszustand und den prognostizierten Zielzustand miteinander vergleichbar macht. Je mehr die Ausgleichsfläche zu einem hochwertigen oder seltenen Biotoptyp umgewandelt wird, desto höher der Punktestand. Darüber hinaus können Zuschläge für besondere Artenschutzmaßnahmen oder für Flächen, die im Europäischen Biotopverbundsystem liegen, gewährt werden. Auf Basis dieses Bewertungsverfahrens werden sogenannte Ökopunkte als Wertpunkte generiert.

Damit gewinnt der Ökopunktehandel, der zumindest in Bayern noch teilweise unbekannt war, immer
mehr an Bedeutung. Hierbei werden Maßnahmenträgern und Bauherren Ausgleichsflächen und Ökopunkte vermittelt und verkauft. Mit der bundesweiten „Öko-Grundstücksbörse“ können auch Landwirte, sonstige Grundstückseigentümer oder Dienstleister mit Grundstücken im Internet zu  handeln. Der gewerbliche Handel mit Ökopunkten kann nur von Organisationen, die durch das Bayerische Landesamt für Umwelt zertifiziert worden sind, durchgeführt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Elke März-Granda, Christine Ackermann

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