Antrag / Anfrage / Rede
Antrag: Beschwerde gegen AKW Subvention
Hiermit beantragen wir, dass sich die Stadtwerke Landshut der Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau wegen Verstoßes der EU-Kommission gegen das EU-Beihilferecht anschließen. Die Beschwerde richtet sich gegen die Genehmigung wettbewerbsverfälschender Atomkraft-Subventionen.
Begründung:
Mit knapper Mehrheit hat die alte EU-Kommission im Oktober 2014 als eine ihrer letzten Amtshandlungen ein Subventionsprogramm und garantierte Einspeisevergütungen für den Neubau eines der größten Atomkraftwerke der Welt beschlossen. Es wird in Großbritannien entstehen und gilt als Bezugsfall für andere neue AKWs in Europa. Gegen diese Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der regenerativen Energie haben die Elektrizitätswerke Schönau, die sich als unabhängige Ökostromanbieter benachteiligt sehen, Beschwerde eingelegt: zur Beschwerde
Nach Ansicht der ÖDP sollten sich die Stadtwerke als lokale Energieversorger dieser Beschwerde anschließen.
Noch im März 2014 veröffentlichte die Kommission eine Stellungnahme, nach der die Förderung für den geplanten AKW-Neubau den Wettbewerb in der EU erheblich verfälschen könnte. Im Oktober jedoch wurden die Pläne überraschend durchgewunken.
Eine zusätzliche Überschwemmung des Strommarktes mit subventioniertem Atomstrom belastet die im Wettbewerb stehenden lokalen Stadtwerke. Die Rentabilität ihrer Investitionen in regenerative Kraftwerke ist dann gefährdet. Deshalb sollen sich die Stadtwerke der Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau anschießen.
Die geplanten EU-Subventionen im Überblick:
- Die für den Bau des Riesen-Atomreaktors notwendigen Kredite in Höhe von 21,6 Milliarden Euro werden vollständig durch staatliche Bürgschaften abgesichert.
- Unfassbar: Für die Betreiber soll es eine garantierte Vergütung von rund 11 Cent pro Kilowattstunde geben – und das über den sagenhaften Zeitraum von 35 Jahren. Dieser Preis wird zudem jährlich an die Inflation angepasst. Zum Vergleich: Eine große Photovoltaik-Anlage in der Bundesrepublik bekommt heute eine Vergütung von knapp 9 Cent pro Kilowattstunde. Diese garantierte Vergütung wird jedoch nur 20 Jahre gezahlt – ohne Inflationsausgleich!
- Bei einer konservativ angenommenen Inflationsrate von 2 % rechnet sich aus der Anlagenvergütung und dem zugesicherten Inflationsausgleich eine Vergütung von rund 35 ct/kWh bei Ende der Vertragslaufzeit nach 35 Jahren.
- Müssen die Reaktoren aufgrund von Marktumständen gedrosselt oder abgeschaltet werden, erhält der Betreiber staatliche Entschädigungszahlungen.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Christine Ackermann, Elke März-Granda