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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag: Tütenpflicht für Hundebesitzer

 

Christine Ackermann

18. Februar 2013

 

An den

StadtratRathaus

84028 Landshut

Antrag: Tütenpflicht für

Hundebesitzer

 

 

Hiermit

beantrage ich, dass Hundebesitzer künftig beim Ausführen ihrer

Hunde mindestens zwei feuchtigkeitsundurchlässige Tüten mit sich

führen müssen.

Begründung:

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Verpflichtung für die Hundebesitzer, den Kot ihrer Tiere zu beseitigen, nicht ausreicht. Es ist sehr schwierig diese Verordnung zu kontrollieren. In vielen deutschen Städten, z.B. in Magdeburg, Wuppertal, Nürnberg, Offenbach, Weißenfels, Chemnitz, Leipzig und Dresden wurde deshalb die Tütenpflicht für Hundebesitzer mit Erfolg eingeführt.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes, bzw. der kommunalen Parküberwachung können kontrollieren, ob Hundebesitzer diese Tüten mit sich führen. In vielen Kommunen ist bei Vergessen der Tüten eine Strafe von 15,- € festgesetzt. Weil nur wenn der Hundebesitzer eine Tüte mit sich führt, kann er den Kot auch entfernen.

Diese Regelung kann viel besser kontrolliert werden und bringt auch die Pflicht den Kot aufzusammeln verstärkt in das Bewusstsein der Hundeführer.

In Magdeburg wurde die Einführung dieser Regelung vom örtlichen Tierschutzverein begrüßt. Hundebesitzer haben sich mir gegenüber auch positiv geäußert, sollte diese Regelung eingeführt werden.

Meines Erachtens erübrigt sich dadurch auch ein weiteres Aufstellen sog. Dogstation.gez. Christine Ackermann

 

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