Antrag / Anfrage / Rede
Antrag zum Bürgerbegehren Westtangente
Die Verwaltung berichtet möglichst zeitnah:
1. Wie hoch sind aktuell die Kosten für eine geplante Westanbindung „Variante 7“ für
- a) Grunderwerb?
- b) Baukosten einschließlich sämtlicher Baunebenkosten, Lärmschutzmaßnahmen, verkehrsrechtliche Maßnahmen (Planung etc.) und sonstige anfallende Kosten?
2. Wer ist Baulastträger? Welche Fördermittel in welcher Höhe stehen eventuell zur Verfügung?
Gibt es bereits mündliche Zusagen für Fördermittel bzw. gibt es vom Freistaat hierzu überhaupt
schon irgendwelche Signale in Richtung Förderung? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe?
3. Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltskosten (innerhalb der nächsten 50 Jahre) der neu zu
bauenden Straße einschließlich der Brückenbauwerke? Hier sollen Erfahrungswerte ähnlicher
Straßen bzw. Brücken zu Grunde gelegt werden.
4. Besteht Einverständnis des Landkreises bzw. der Gemeinden Tiefenbach und Kumhausen zu einer Fortführung der geplanten Westanbindung über zur B15 (Richtung Hachelstuhl)?
5. Welche verkehrlichen Auswirkungen hätte eine Westanbindung, wenn eine Fortführung zur B 15
nicht möglich ist?
- a) Für den Bereich am Kupfereck?
- b) Für die Veldener Straße?
- c) Für die Wittstraße bzw. für andere betroffene Bereiche?
- d) Befürworten Verkehrsplaner dann überhaupt noch den Bau einer Westanbindung?
Begründung:
Nachdem bereits Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt werden, ist es dringend notwendig, dass die Bürger über alle Fakten und Hintergründe informiert werden. Bei einem Bau der Westanbindung sind nicht nur die Bewohner des Landshuter Westens mit Lärm und negativen Umweltauswirkungen betroffen, sondern die gesamte Bevölkerung Landshuts muss die immensen Bau- und Folgekosten der Westanbindung schultern. Bei einer fehlenden Fortführung zur B15 ist darüber hinaus die Bevölkerung ab Kupfereck entlang der Veldener Staße von einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke März-Granda
gez. Christine Ackermann