- Gemeinsam mit den Bewohnern wird für den Bereich zwischen Veldener Straße und Neue Bergstraße mit Hilfe eines gebietsbezogenen integrierten städtebauIichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) als Planungs- und Steuerungsinstrument problemorientierte Lösungen bezüglich der geplanten Bebauung in einem festgelegten Zeitfenster entwickelt.
- Bis dahin sollen in diesem Bereich keine neuen Änderungs- und Satzungsbeschlüsse getroffen werden.
Antrag / Anfrage / Rede
Bebauung zwischen Veldener Straße und Neue Bergstraße
Die ÖDP-Stadträtinnen Elke März-Granda und Christine Ackermann haben Bedenken zur Bebauung zwischen Veldener Straße und Neue Bergstraße. Besonders der zusätzliche Verkehr und die Einschnitte in Topografie und Landschaft sind problematisch. Deshalb fordern die beiden Politikerinnen in ihrem Antrag eine Lösung mit den betroffenen Bürgern durch ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK).
Antrag wurde am 6.3.2020 abgelehnt.
Elke März-Granda
Christine Ackermann
An den
Stadtrat Landshut
Rathaus
84028 Landshut
Landshut, den 19.02.2020
Antrag
Begründung
In den letzten Jahren wurden im Bereich zwischen Neuer Bergstraße und Veldener Straße zahlreiche neue Baugebiete ausgewiesen, wie beispielsweise zwischen der Wernstorfer Straße und dem Schopperfeld, der Felix-Meindl-Weg östlich des August-Preißer-Wegs und Teilbereiche aus der Rahmenplanung „Am Steinleich“.
Ein großer Teil der betroffenen Bevölkerung ist mit dieser Planung nicht einverstanden. Dies wurde auf der Informationsveranstaltung der Stadtverwaltung am 21. Januar deutlich. Nach Ansicht der Betroffenen sollten erst die vorhandenen Probleme gelöst werden, bevor die Stadt an eine weitere Bebauung denkt. Deutlich wurde auch, dass sich die Bürger von der Stadtverwaltung nicht „mitgenommen“ fühlten.
Die verkehrliche Infrastruktur ist in diesem Bereich bereits jetzt durch das Achdorfer Krankenhaus mit den angeschlossenen medizinischen Tageseinrichtungen trotz Parkhaus völlig überlastet. Hinzu kommen die teilweise engen Straßenverhältnisse in Berg- und Hanglagen. Ein Parkraummanagement mit teilweise notwendigen Parkverboten und ausgewiesene Anliegerparkplätze gibt es bisher nicht.
Durch die vorhandene schwierige Topografie besteht akute Gefahr von Hangrutschen. Eine sichere Hangbebauung kann deshalb teilweise nur mittels einer massiven „Betonisierung“ gewährleistet werden. Im Gegenzug stellen sich begründete Bedenken, ob diese gravierenden Eingriffe in die Topographie noch landschaftsverträglich sind.
Gemeinsam mit den Anwohnern im Quartier sollen einvernehmliche Lösungen entwickelt werden. Dadurch wird bei künftigen Entscheidungen über die Qualität und Quantität der Bebauung in der Bevölkerung mehr Transparenz und Akzeptanz geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke März-Granda
Christine Ackermann