Antrag / Anfrage / Rede
Besserer Schutz der Radfahrer durch Zusatzbeschilderung mit dem neuen Verkehrszeichen „Zweirad-Überholverbot“
Zeichen 277.1 - StVO 2020: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet die neue Beschilderung „Zweirad-Überholverbot“ installiert werden kann, um den Radverkehr sichererer und attraktiver zu machen. Sinnvolle Standorte sollen dem Verkehrssenat vorgestellt werden.