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Antrag / Anfrage / Rede

Besserer Schutz der Radfahrer durch Zusatzbeschilderung mit dem neuen Verkehrszeichen „Zweirad-Überholverbot“

Zeichen 277.1 - StVO 2020: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet die neue Beschilderung „Zweirad-Überholverbot“ installiert werden kann, um den Radverkehr sichererer und attraktiver zu machen. Sinnvolle Standorte sollen dem Verkehrssenat vorgestellt werden.

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