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Antrag / Anfrage / Rede

Dringlichkeitsantrag zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut

hier: geplante Änderung des Kapitels B II Siedlungswesen

Geplante Änderung

Die Stadt Landshut spricht sich gegen die geplante Streichung folgender Trenngrünflächen aus:

Nr. 25 Weiherbachaue
Nr. 26 zwischen Münchnerau und Siebensee
Nr. 30 zwischen Auloh und Gretlmühle

Begründung

Durch die Darstellung von Trenngrünbereichen sollen eine ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung verhindert und Freiräume zwischen eigenständigen Siedlungskörpern gesichert werden. Als Instrument zur Sicherung und Freihaltung kleinräumig bedeutsamer Freiräume steht insbesondere das Trenngrün zur Verfügung. Das Landschaftsbild kann dadurch erhalten bzw. verbessert werden; dies gilt auch für die mikroklimatischen Verhältnisse und ökologischen Aspekte. Die Trenngrünflächen können Äcker, Wiesen, Wälder u. ä. Landschaftsteile darstellen.

Besonders der Trenngrünbereich zwischen der Münchnerau und Siebensee schirmt bisher die
Wohnbebauung der Münchnerau von dem Gewerbegebiet Münchnerau ab. Das ist wichtig für ein ruhiges und gesundes Wohnumfeld der Münchnerauer Bevölkerung und verhindert eine weitere Verschmelzung von Wohnen und Gewerbe zu einem einheitlichen Siedlungsbrei. Eine ähnliche Funktion hat auch die Weiherbachaue entlang der Bahnstrecke zwischen Landshut und Altdorf. Der wichtige Trenngrünbereich zwischen Auloh und Naherholungsbereich Gretlmühle sollte unbedingt erhalten bleiben, zumal dort kein regionaler Grünzug festgesetzt ist, der den Trenngrünbereich ersetzen könnte.

Aus diesen Gründen ist es nicht nachvollziehbar, warum die bereits im Regionalplan festgesetzten Trenngrünbereiche in einer schnell wachsenden Stadt wie Landshut gestrichen werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Elke März-Granda

Akuteller Regionalplan

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