Antrag / Anfrage / Rede
Dringlichkeitsantrag zur sofortigen Einstellung der Einschlagsmaßnahmen im Metzental
Keine Zuständigkeit - nur ein Appell!
Die Verwaltung sieht hier die Zuständigkeit beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Dementsprechend könne die Stadt Landshut nicht in die waldwirtschaftliche Maßnahme eingreifen. Deshalb wird folgender Beschluss gefasst:" Der Umweltsenat appelliert an das AELF dafür Sorge zu tragen, dass der Wald seine Schutzwaldeigenschaft behält, dem Arten- und Biotopschutz Rechnung getragen wird und der Eigentümer seine Pflichten, wie zum Beispiel die Aufforstungsverpflichtung, nachkommt und die Naturverjüngung erhält." Damit soll zumindest sichergestellt werden, dass im oberen Hangwald wieder Naturverjüngung zugelassen wird.