Antrag / Anfrage / Rede
Dringlichkeitsantrag zur vorgelegten Neufassung der Baumschutzverordnung
ÖDP Stadträte möchten die vorgelegte Neufassung der Baumschutzverordnung ergänzen und konkretisieren.
Die ÖDP begrüßt die überarbeitete Baumschutzverordnung der Stadt als erhebliche Verbesserung. Noch 2007 war von einem CSU-Stadtrat in einem Antrag die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Baumschutzverordnung hinterfragt worden, denn es würden ja ohnehin fast alle Anträge genehmigt. Und in der Tat sieht die jährliche Bilanz des Baumschutzes in der Stadt Landshut seit Jahren unter dem Strich negativ aus.
Jetzt wurde die Baumschutzverordnung einer Überarbeitung unterzogen, aus Sicht der ÖDP der bessere Weg, um mit festgestellten Schwächen dieses Regelwerks umzugehen. Die fast 35 Jahre alte Fassung hatte sich im Grundsatz durchaus bewährt, bedurfte jedoch der Konkretisierung mancher Punkte, die sich im praktischen Vollzug als nicht praxisnah und konkret genug erwiesen hatten. Jetzt ist es sachlich in einigen Punkten deutlich konkreter gefasst, welche Bäume unter den Schutz der Satzung fallen, wie beispielsweise die Zierobstgehölze, da diese nicht dem Obstbau dienen. Die Gründe, die als Ausnahmen für eine Fällung zugelassen werden können, sind klarer gefasst, ebenso wie die Liste unzulässiger Eingriffe in geschützte Bäume. Der Mindestumfang wurde nach längeren Diskussionen bei 65 cm belassen, da es ein Mehr an Baumschutz braucht und kein Zurückgehen hinter die bereits erreichten Vorgaben. Die ÖDP war durch Stadtrat Dr. Stefan Müller-Kroehling als Baumfachmann in der interfraktionellen Arbeitsgruppe vertreten, die die Überarbeitung der Satzung fachlich begleitet hatte. Ein solches befristet geschaffenes Gremium, das die fachliche Arbeit des zuständigen Senats in vergleichbaren Fragen unterstützt, hat sich als sehr zielführend erwiesen.
Der Baumschutz in Landshut bemisst sich an mehr Punkten als der Baumschutzverordnung. Erst der stringente Vollzug bei Anträgen wie auch bei Verstößen, aber auch der Umgang mit dem Baumschutz im Bauplanungsrecht, werden zeigen, wie ernst es der Stadt mit dem Baumschutz ist. Wir brauchen Bäume in der Stadt mehr denn je, und alle hierbei greifenden Instrumente müssen diese Tatsache voll und ganz zu ihrer Richtschnur machen.