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Antrag / Anfrage / Rede

Freiflächengestaltungssatzung

ÖDP Stadträtin Elke März Granda

Die Einwohnerzahl Landshuts ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. In der Folge wächst der Druck auf die Nutzung wertvollen Bodens. Je intensiver der Ruf nach weiterer Verdichtung beim Bauen ertönt, umso gefährdeter sind gleichzeitig die noch bestehenden innerstädtischen Naturräume.

"Um trotz stärker verdichteten Bauens die Qualität der Freiflächen zu erhalten, eine hochwertige Begrünung der Baugrundstücke sicherzustellen und eine ausreichende Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Wohn- und Arbeitsumfeld zu bieten, kann eine eigene Freiflächengestaltungssatzung gute Dienste leisten", so ÖDP-Stadträtin Elke März-Granda.

Im Gegensatz zu anderen Städten hat Landshut keine einheitlichen Standards bei der Gestaltung von Freiflächen. Bei jedem Bauvorhaben wird daher letztlich nach den Vorgaben des Planers oder nach Ermessen entschieden, was konkret bei der Freiflächengestaltung umzusetzen ist. "Deshalb bin ich erleichtert, dass jetzt verbindliche Mindeststandards definiert wurden, die dann für jedes Vorhaben gelten", freut sich die Antragstellerin.

Gerade bei größeren Freiflächen (Parkplätze, Flachdächer) sind Vorgaben für die Be- bzw. Durchgrünung zielführend, um “Steinwüsten” zu vermeiden und den Versiegelungsgrad der Fläche zu vermindern. Über entsprechende Regelungen in einer Freiflächengestaltungssatzung kann hierzu Rechtssicherheit geschaffen werden. Denn Voraussetzung für Lebens- und Aufenthaltsqualität in einer Stadt, für Klima- und Umweltschutz, ist das Vorhandensein von ausreichenden Grünflächen, Stadtgrün und die Reduzierung von versiegelten „Asphalt und Beton-Flächen“.


Wie ein Parkplatz mit und ohne Freiflächengestaltungssatzung aussehen kann (Luftbilder von Klaus Leidorf)

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