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Antrag / Anfrage / Rede

Haushaltantrag: Städtische Grundstücke werden künftig bevorzugt im Erbbaurecht vergeben und nicht mehr veräußert

Elke März-Granda
Christine Ackermann

An den
Stadtrat Landshut
Rathaus
84028 Landshut

Landshut, den 11.2.2019

Haushaltsantrag

Städtische Grundstücke werden künftig bevorzugt im Erbbaurecht vergeben und nicht mehr veräußert

Begründung:

Es ist nur kurzfristig gedacht, wenn zur Finanzierung des Haushaltes wertvolle Immobilien und Grundstücke verkauft werden. Damit nimmt sich die Stadt und den nachfolgenden Generationen wichtige Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten.

Das Erbbaurecht hat den Vorteil, dass die Grundstücke weiterhin im Eigentum der Stadt bleiben und den kommenden Generationen Vermögen und Handlungsspielraum in der Flächennutzung erhalten bleiben.

Zwar ist der Erbbauzins nicht der große Wurf, wie etwa bei einem Verkauf, jedoch werden der Stadt dauerhafte und regelmäßige Einnahmen gesichert. Auf lange Sicht summiert sich der Erbbauzins im Laufe der Zeit bei dieser Handhabe doch zu guten regelmäßigen Einnahmen der Stadt.

Die Vorteile dieser Handlungsweise hat nicht nur die Kirche vor sehr langer Zeit schon erkannt, sondern kürzlich auch die Stadt Regensburg und vor drei Jahren bereits die Stadt München. Der Münchner Stadtrat hat im Rahmen des „preisgedämpften Konzeptionellen Mietwohnungsbaus“ (KMB) beschlossen, Grundstücke nur noch im Erbbaurecht zu vergeben. Das Ziel der Münchener ist es, für Bauwerber, wie z.B. junge Familien, den Eigentumserwerb mit Erbbaurecht attraktiv zu gestalten, weil die hohen Investitionen für den Grundstückserwerb wegfallen.

Eine aktuelle Studie des Instituts für Urbanistik hat ergeben, dass von 2006 bis 2020 kommunale Investitionen von 704 Mrd. Euro notwendig sein werden, die von den Kommunen also in Zukunft finanziert werden müssen. Insofern wird das Erbbaurecht als Instrument für eine kluge kommunale Entwicklung zunehmend attraktiv. Zudem geht es auch darum, sinnvolle Konzepte für die Entwicklung der Innenstädte zu finden. Hier kann das Erbbaurecht von Kommunen etwa eingesetzt werden, um denkmalgeschützte Bauten in den Stadtkernen durch private Investoren sanieren zu lassen und sie so vor dem Verfall zu bewahren. Wenn jetzt sanierungsbedürftige Immobilien in Erbpacht vergeben werden, so spart sich die Stadt die Sanierungskosten, behält sich aber weiterhin die Immobilie. Somit ist das für die Stadt ein weiterer Gewinn. Das könnte bei der ehemaligen Martinsschule, beim Ottonianum und dem denkmalgeschützten Wohnhaus am Dreifaltigkeitsplatz bereits angewendet werden.

Nach Ablauf der Erbpacht kann die Stadt neu entscheiden, was mit der Immobilie geschieht. Angesichts der immer weniger freien Flächen im Stadtgebiet, kann dies ein Segen für die nachfolgenden Generationen sein.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Elke März-Granda
gez. Christine Ackermann

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