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Antrag / Anfrage / Rede

Mehr Bürgerservice bei der Bauleitplanung

Die Stadtverwaltung veröffentlich künftig auf ihrer Homepage die Bebauungspläne der Stadt Landshut. Dabei sollen die möglichst nach Stadtteilen sortierten rechtskräftigen und in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne von jedem Interessierten eingesehen werden können. Neben der grafischen Darstellung sollen zusätzlich die Begründung, der Plan und die textlichen Festsetzungen beim jeweiligen Bebauungsplan hinterlegt werden.

Begründung: Künftig soll es möglich sein, dass alle BürgerInnen über das Internet planungsrelevante Informationen (u.a. Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) zu den Bebauungsplänen direkt einsehen können. Durch dieses Angebot wird jedem Bürger eine zeitlich uneingeschränkte Einsicht in die Bebauungspläne gewährt und macht ihn somit von den Öffnungszeiten der zuständigen Gemeindeverwaltung unabhängig. Durch diesen erweiterten Service sparen sich die BürgerInnen die bisher erforderlichen Fahrten zum Rathaus. Es ist auch mit einer Entlastung der Bauverwaltung durch weniger Publikumsverkehr zu rechnen. Somit können Zeit und Kosten auf beiden Seiten gespart werden.

Viele Städte in Bayern bieten ihren Bürgern bereits die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Bebauungspläne im Internet an (z.B. München, Erding, Starnberg, Regensburg u.v.m).

Ein Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Es wird geregelt welche Grundstücke zu Wohnzwecken oder als Gewerbefläche, als Straße oder Fußweg, für einen Kinderspielplatz oder als Grünanlage genutzt werden dürfen. Somit setzt ein Bebauungsplan die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und vieles mehr, fest. Aus dem Bebauungsplan können Interessierte daher beispielweise ablesen, welche Nutzungsarten, wie viele Geschosse und welche Bebauungsdichten für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Bei einer vorgesehenen Bebauung müssen die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden. Aus diesen Gründen ist das Interesse an den Planinhalten bei Grundstückseigentümern und -erwerbern, Bauherren und Architekten, Investoren und Banken groß. Denn die Festsetzungen in Bebauungsplänen haben einen erheblichen Einfluss auf den Wert eines Grundstückes.

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