Antrag / Anfrage / Rede
Möglicher Verlust des steuerlichen Querverbundes
Elke März-Granda
Christine Ackermann
An den
Stadtrat Landshut
Rathaus
84028 Landshut
Landshut, den 04.11.2019
Antrag
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird die Verwaltung notwendige Maßnahmen aufzeigen, die bei einem möglichen Verlust des steuerlichen Querverbundes erforderlich sind.
Begründung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der sogenannte steuerliche Querverbund gegen EU- Wettbewerbsrecht verstößt. Nun ist der Europäische Gerichtshof am Zuge, um darüber zu entscheiden. Steuerlicher Querverbund bedeutet die Möglichkeit, die Verluste aus dem Betrieb von Schwimmbädern oder dem ÖPNV steuerlich mit dem Gewinn beispielsweise durch Erlöse aus dem Strom- bzw. Gasverkauf durch die Stadtwerke zu verrechnen. Diese Möglichkeit der Verrechnung ist Privatfirmen nicht gestattet. Sollte dieses Verbot auf Städte und Gemeinden ausgeweitet werden, drohen erhebliche Kostensteigerungen für die Kommunen bzw. für die Bürger.
Doch es könnte noch schlimmer kommen: Bestätigt der EuGH den Bundesfinanzhof, drohen den Städten und Gemeinden zusätzlich 15 % Steuern auf die Verluste. Der Grund: Auch Privatleute müssen Verluste "aus Liebhaberei" mit 15 % versteuern, wenn sie diese als dauerhafte Defizite hinnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke März-Granda
Christine Ackermann