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Antrag / Anfrage / Rede

ÖDP möchte unzulässige Verwendung von Streusalz auf Gehwegen reduzieren

In Landshut ist zwar in der Reinigungs- und Sicherungssatzung die Verwendung von Streusalz explizit verboten, allerdings war diese Verordnung bisher ein zahnloser Tiger. Denn eine Sanktionierung durch Bußgelder hatte die Verordnung nicht vorgesehen. Aus diesem Grund baten die ÖDP-Stadträte, die Verwaltung um Prüfung, ob eine Änderung der Verordnung möglich wäre. 

Nachdem dies rechtlich möglich war, wurde im vergangenen Plenum im Oktober die Satzung mehrheitlich um den Bußgeldtatbestand erweitert. Hintergrund des Antrags ist, dass sehr viele Bürger ungeachtet des Verbots auf den Gehwegen Streusalz verwenden. 

Das Salz gelangt in den Boden, behindert die Nährstoff— und Wasseraufnahme der Pflanzen und führt zu Schädigungen oder dem Absterben. Außerdem kann das Salz unser Oberflächengewässer und das Grundwasser beeinträchtigen. Salz schadet auch der empfindlichen Haut an den Pfoten der Haustiere. Neben den ökologischen Schäden führt Streusalz auch zu großen ökonomischen Schäden, beispielsweise an der Karosserie von Fahrzeugen oder an Betonteilen wie z.B. Brückenbauwerken. Es ist auch nicht der Einzelne, der durch die Verwendung von Tausalz ein Problem darstellt, sondern die Masse in der Bürgerschaft, die Streusalz verwendet. Sand, Splitt, Sägespäne oder Streumittel mit dem Umweltzeichen "Der Blaue Engel" bieten eine umweltfreundliche Alternative.

 

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