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Antrag / Anfrage / Rede

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP)

1 . Die bisherige Überschrift zum Kapitel 3.3 des LEP soll unverändert bleiben und weiterhin wie folgt lauten: „Zersiedelung vermeiden“

2. Die im Änderungsentwurf der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen von 3.3 Abs.2 (Z) Satz 2 werden abgelehnt.

Die bisherigen Aussagen sollen unverändert bleiben.

 

 

 

 

Begründung:

Zu 1: Die bisherige Überschrift gibt prägnant das auch von der Staatsregierung vielfach betonte Ziel an, die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden. Eine Streichung der bisherigen Überschrift und der Ersatz durch das neutral wirkende Wort „Anbindegebot“ würde signalisieren, dass sich Bayern vom bisherigen programmatischen Ziel des Vermeidens der Zersiedelung verabschiedet.

Zu 2: Die vorgeschlagenen Änderungen zum bisher geltenden Anbindegebot würden zu einer
Beschleunigung des Flächenverbrauchs und der Zersiedelung der Landschaft führen. Diese Änderungen kämen einer Kündigung des „Bündnisses zum Flächensparen“ gleich, das von der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Trägern öffentlicher Belange im Jahre 2003 abgeschlossen wurde.

Es ist eine fatale Logik, die bereits durch den Bau von Autobahnen und vierstreifigen Bundesstraßen belasteten Landschaftsteile sozusagen „zum Abschuss“ freizugeben, indem man die Kommunen anregt, an diesen Straßen auch noch Gewerbe- und Industriegebiete sowie umweltbelastende Freizeiteinrichtungen auszuweisen.

Die bisher geltenden Ausnahmen zum Anbindegebot sind ohnehin schon sehr weitgehend; weitere umfassende Ausnahmen wie sie der Fortschreibungsentwurf vorsieht (interkommunale Gewerbegebiete, Ausweisung an Anschlussstellen von Autobahnen und vierstreifigen Bundesstraßen) würden das „Anbindegebot“ zu einer leeren Worthülse machen und weitgehend aufheben.

Eine weitere Aufweichung des Anbindegebotes würde auch mit den Zielen des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) kollidieren: Art. 2 dieses Gesetzes schreibt vor, „bei der Landes-, Regional- und Bauleitplanung eine angemessene Anbindung der Wohnbereiche an die Arbeitsstätten, öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und an die Erholungsbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf möglichst kurzen Wegen sowie deren Anbindung an die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur anzustreben.“ Eine Ansiedlung neuer Arbeitsstätten in freier Landschaft macht die Verwirklichung dieses Zieles illusorisch oder für die Träger des ÖPNV extrem kostenintensiv.


Mit freundlichen Grüßen
Elke März-Granda
gez. Christine Ackermann

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