Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

persönlicher Kommentar

Freiflächengestaltungssatzung

Antwort auf den Leserbrief von Herrn Jakob Huber aus Ergolding zur Freiflächengestaltungssatzung in der Landshuter Zeitung vom 20.03.21

Die Freiflächengestaltungssatzung (FGS) ist ein wirksames Instrument gegen die Klima-Problematik im hochverdichteten urbanen Raum. Stark versiegelte Städte haben mehr denn je mit dem Klimawandel zu kämpfen und viel höhere Klimaschwankungen zu bewältigen als vergleichsweise Landgemeinden. Denn in bebauten und weitgehend versiegelten Bereichen kühlt sich die Luft über Nacht kaum noch ab. Die Nachttemperaturen sind in Städten bis zu zehn Grad höher als auf dem Land. Wir haben mit Hitzeinseln zu kämpfen. Je mehr Versiegelung, desto weniger Grün, desto verheerender sind die Hitzeinseln, die sich in der Stadt bilden. Besonders ältere Menschen und kleine Kinder haben zunehmend gesundheitliche Probleme und leiden unter dieser großen Hitze. In weniger stark verdichteten Bereichen ist eine solche Regelung nicht ganz so dringlich wie im urbanen Raum. Da der Leserbriefschreiber in Ergolding wohnt, ist er von dieser Regelung für das Landshuter Stadtgebiet nicht betroffen.

Mit der FGS können wir nicht nur unser Ortsbild aufwerten, sondern auch bei künftigen Bauvorhaben unbebaute Flächen als grünes Netzwerk sichern und entwickeln. Aber auch größere Freiflächen wie Parkplätze oder Flachdächer werden durch Bäume oder Dachbegrünung den Hitzestress an heißen Sommertagen in unserer Stadt mildern. Für eine stark wachsende und durch hohe Nachverdichtung geprägte Stadt wie Landshut ist eine ausreichende Durchgrünung ein Gebot der Stunde.

Langfristig wird die Satzung nicht nur zu einer Klimaverbesserung in Landshut beitragen, sondern einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität und zum Artenschutz leisten, wenn es weniger Schotterwüsten und „Gärten des Grauens“ gibt. Mit „grünen Gärten“ bieten wir ökologische Trittsteine für Pflanzen, Insekten und Vögel, die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen sind.

Viele Städte haben schon seit Jahren eine derartige Satzung. Dadurch werden die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land auf kommunaler Ebene konkretisiert und umgesetzt. Die FGS sorgt letztlich für die Umsetzung des Willens des Gesetzgebers und regelt nur das, was vom Gesetzgeber her zulässig ist. So schreibt die Bayerische Bauordnung im Artikel 7 vor, dass die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind.

Jeder bisher erlassene Bebauungsplan kann hinsichtlich seiner grünordnerischen Festsetzungen als ein kleiner, räumlich begrenzter Mini-FGS gesehen werden und ist ebenso eine Satzung. Hier müssen ebenfalls die Bauherren die Festsetzungen beachten und umsetzen. In Landshut sind ca. 30% der bebauten Flächen mit Bebauungsplänen abgedeckt. Um nun eine Gleichbehandlung mit den restlichen zur Bebauung zur Verfügung stehenden Arealen zur erreichen, hat man die FGS für den gesamten baurechtlichen Innenbereich verabschiedet.

Die Satzung wurde einstimmig in der Vollversammlung des Landshuter Stadtrates beschlossen. Dies ist eine starke und zukunftsweisende Entscheidung, um die Stadt klimatauglich zu machen und um den Artenschutz zu stärken. Über alle Parteien hinweg war man sich der Dringlichkeit bewusst und hat deshalb dem ÖDP-Antrag zur FGS zugestimmt. Ebenso, wie in vielen anderen Bereichen soll auch hier das Wohl der Allgemeinheit in den Vordergrund rücken.

ÖDP Politiker sind weder in der Linkspartei noch bei den Grünen. Vielmehr vertritt die Ökologisch- Demokratische Partei wertkonservative Positionen mit den Schwerpunkten Natur- und Umweltschutz, nachhaltigem Wirtschaften, Schutz der Familie und die Stärkung direktdemokratischer Elemente.

Elke März-Granda, Stadträtin ÖDP
Heiko Helmbrecht, 1. Vorsitzender ÖDP Landshut

Zurück

Wichtiger Hinweis:
Blogbeiträge stellen die persönliche Meinung einzelner Parteimitglieder dar. Diese kann in Einzelfällen von der Programmlage der Partei abweichend sein. Auch ist es möglich, dass zu einzelnen Themen und Aspekten in der ÖDP noch keine Programmlage existiert.