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Pressemitteilung

Karlsruher Urteil muss Turbo-Beschleuniger für den Landshuter Klimaaktionsplan werden

Das bahnbrechende, historische Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 29.4.2021) zur Klimaklage des Solarenergiefördervereins und des BUND eröffnet nach Ansicht des ÖDP-Ortsverbands Landshut völlig neue Handlungsmöglichkeiten bis hin zur Kommunalpolitik.

Die ÖDP will die Stadtwerke durch einen lokalpolitischen Beschluss verpflichten, spätestens ab 2030 keinen Kohlestrom mehr von Vorlieferanten zu beziehen und den Anteil der erneuerbaren Energien unverzüglich und kontinuierlich zu steigern.

Die konkrete Jahreszahl ist politisch brisant: Ministerpräsident Söder hat es selbst so gefordert, weil er erklärterweise schneller sein wollte als die Kohlekommission der Bundesregierung, die den Ausstieg im Jahr 2038 empfiehlt. „Leider sträuben sich CSU, SPD, FDP und Freie Wähler vor Ort in der Regel gegen eine solche Festlegung. Wir starten nun vielerorts einen neuen Anlauf mit Bezug auf das Karlsruher Urteil“, kündigt der Ortsvorsitzende Heiko Helmbrecht an.

Es trifft sich gut, dass der Stadtrat, angetrieben von der Bürgerinitiative Klimaplan Landshut, erst letzte Woche einstimmig beschlossen hat, dass ein Expertenbüro binnen eines Jahres einen Maßnahmenplan erarbeitet, der Landshut in zehn Jahren klimaneutral machen wird.

"Der Karlsruher Richterspruch muss in Berlin alle bürokratischen Deckel für den Ausbau der erneuerbaren Energien beseitigen, die ursprüngliche Dynamik des EEG wieder herstellen und darüber hinaus ein Turbo-Beschleuniger für die Umsetzung des Landshuter Klimaaktionsplans werden“, fordert Helmbrecht.
 

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