Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Antwort auf den Leserbrief von Herrn Gerd Steinberger, SPD-Stadtrat, in der Landshuter Zeitung vom 13.05.2020

Die Landshuter Bürger haben bei der Kommunalwahl die AfD mit drei Vertretern in den Stadtrat gewählt. Allein durch die Wahl ist die AfD bereits in der Lage und legitimiert in den großen 14er Ausschüssen und mindestens in die Hälfte der bisherigen 9er Ausschüsse Vertreter zu entsenden. Das hat nicht die ÖDP oder irgendeine andere Gruppierung ermöglicht, sondern der Wähler.

Die AfD ist eine in Deutschland rechtlich zugelassene Partei. Eine Partei kann einzig und allein vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, und gerade das macht unsere Demokratie im Vergleich zu anderen Ländern so stark. Unabhängig davon, ob man nun die Ziele der AfD billigt oder nicht, sollte man als guter Demokrat die Wahl der Landshuter Bürger respektieren und sich dem Diskurs mit allen gewählten Vertretern im Stadtrat stellen. Wir werden achtsam darauf schauen, wie sich die Stadträte der AfD zu den Werten des Grundgesetzes stellen, auf das sie ja auch einen Eid geschworen haben. Aus guten Gründen wurde die Erhöhung der 9er Ausschüsse auf 10 mehrheitlich beschlossen, denn im Vergleich mit sämtlichen bayerischen Städten ähnlicher Größe rangiert Landshut mit 9 Mitgliedern bei der Ausschussgröße an letzter Stelle. Somit war Landshut bisher die einzige bayerische Stadt deren wichtige Ausschüsse mit weniger als 10 Stadträten besetzt sind (z.B. Bayreuth 16, Neu-Ulm 18 oder Schweinfurt 14).

Die Ausschüsse sollen ein spiegelbildliches Abbild des gesamten Stadtrates und seiner Zusammensetzung kraft Wahlergebnisse sein. Beispielsweise werden im Bausenat viele für die Bürger wichtige Themen beschlossen und häufig auch für das Plenum vorberaten. Es ist denkbar ungünstig, wenn dort Fraktionen sitzen, die an den Vorberatungen nicht teilnehmen können. Deshalb soll es jeder kleinen Gruppierung ermöglicht werden, in den Fachausschüssen vertreten zu sein. Kleine Ausschüsse sind daher grundsätzlich zum Nachteil aller kleinen Gruppierungen, egal welcher Colour sie sind. Damit in einer stark wachsenden Stadt wie Landshut eine bessere Spiegelbildlichkeit in den Ausschüssen zum Tragen kommt, war eine Vergrößerung der Ausschüsse sinnvoll und wird dem Demokratiegedanken besser gerecht. Dies sieht auch die Rechtsprechung so. Diesen Gerechtigkeitsgedanken vertraten vor einigen Jahren auch die Grünen, als sie selbst noch eine von den kleinen Parteien waren.

Gelebte Demokratie bedeutet, dass auch Parteien, die einem nicht zu Gesicht stehen, entsprechend des Wählerwillens spiegelbildlich in einem Parlament vertreten sein sollten. Deshalb ist die Entscheidung nicht davon abhängig zu machen, welche Gruppierung dadurch momentan einen Vor- oder Nachteil erhält. Durch die Erhöhung der Ausschussgröße konnte man auf ein Losverfahren verzichten. Über den Sinn und Unsinn politischer Gremien, die per Losverfahren zusammengestellt werden, möge jeder selbst entscheiden. Durch die Vergrößerung der Ausschüsse hat sich im Übrigen das Verhältnis im jeweiligen Ausschuss zu Lasten der AfD geändert. Nachdem in den Ausschüssen 9 Stadträte und der jeweilige Vorsitzende insgesamt 10 Stimmen haben, gab es in der Vergangenheit häufig unschöne Pattsituationen (5:5). Diese können künftig vermieden werden.

Wir als Stadträte der ÖDP treten ein für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsvielfalt, den Schutz von Minderheiten und einen fairen Umgang miteinander. Das sollte niemand in Frage stellen.

Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling, Stadträte der ÖDP

Zurück

ÖDP – ökologisch und sozial

Engagement unterstützen!