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Pressemitteilung

Liegewiesen ohne Kippen und Rauch

Antrag auf Vermeidung von Verunreinigungen und Infektionsgefahren durch Zigarettenkippen an Badeweihern und im Stadtbad

Zigarettenkippen enthalten Giftstoffe und Mikroplastik und verunreinigen so langfristig Boden und Grundwasser (Bildautor: S. Müller-Kroehling)

In einem gemeinsamen Antrag beantragen die Stadträte Dr. Stefan Müller-Kroehling, Elke März-Granda (beide ÖDP) und Rudolf Schnur für die Fraktion der CSU/LM/JL/BfL Maßnahmen auf den Landshuter Liegewiesen und im Stadtbad. Konkret sollen die Verwaltung und die Stadtwerke prüfen, wie das Wegwerfen von Kippen auf den Liegewiesen verhindert werden kann.

Als Gründe nennt der Antrag gleich mehrere: Zigarettenkippen enthalten verschiedene Giftstoffe
(darunter Dioxin), die Boden und Wasser kontaminieren können. Das Aufsammeln verursacht Kosten, die Zigaretten geben bis zum (unvollständigen) Aufsammeln ihre Giftstoffe an Boden und Gewässer ab. Ihre Entsorgung in der freien Landschaft ist ebenso umweltschädlich wie unzulässig, und obendrein auch unästhetisch und unhygienisch. Besonders in Corona-Zeiten stellen achtlos weggeworfene Zigarettenkippen eine weitere Infektionsgefahr dar.

Müller-Kroehling bemängelt, dass es in der Hochsaison auf den Liegewiesen oft schwierig ist, „eine auch nur einen Quadratmeter große Fläche zu finden, auf der nicht bereits mehrere Zigarettenstummel liegen.“

Daher fordert der Antrag, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, wie die Kippen besser entsorgt werden können, über Leih- und Taschen-Aschenbecher. Begleitet werden müsse die Maßnahme von einer Aufklärungskampagne und auch flankierenden Kontrollen, vor allem nach der Einführung.

Zweitens fordert der Antrag die Schaffung einer Nichtraucherzone oder alternativ die Einführung von Raucherbereichen auf der Liegewiese der Gretlmühle und im Stadtbad. Bei starkem Betrieb sei auch im Freien nicht gewährleistet, dass nicht der Rauch angrenzender Liegeplatzbenutzer belästigt. Da Zigarettenrauch krebserregend ist, ist es angemessen, auf das spezielle Schutzbedürfnis kleiner Kinder oder kranker Menschen und den Schutzwunsch derer, die Rauch nicht ausgesetzt sein wollen, zu reagieren. Mehrere Kommunen in Deutschland wie beispielsweise Bielefeld (kreisfreie Stadt in NRW mit 334.000 Einwohnern) haben bereits in ihren Schwimmbädern Raucherzonen eingerichtet, und das Rauchen auf diese Zonen beschränkt.

„Die Freiheit des Einzelnen sollte dort enden, wo sie andere in ihrer Freiheit einschränkt. Wir sollten den Besuchern, die keinen Rauch abbekommen wollen, einen geschützten Bereich bieten. Die Erfahrung des Nichtraucherschutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gastronomie hat gezeigt, dass nach anfänglicher Ablehnung die Akzeptanz von allen Seiten sehr hoch ist“ ist Stefan Müller-Kroehling überzeugt.

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