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Pressemitteilung

Mehr Sicherheit für Zweiradfahrer durch neues Verkehrsschild

Zeichen 277.1 StVO 2020: Erst seit dem Jahr 2020 ist es auf unseren Straßen zu sehen: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen

Landshut. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) von 2020 wurde mit einem neuen Verkehrszeichen der Schutz von Radfahrenden im Straßenverkehr gestärkt. Das Schild soll an Engstellen und bei starken Gefällen und Steigungen angebracht werden, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen nicht eingehalten werden kann oder bei einer regelmäßig nur schwer überblickbaren Verkehrslage. Aus Gründen der Verkehrssicherheit empfiehlt sich dann ein Zweirad-Überholverbot.

In einem aktuellen Antrag haben die ÖDP-Stadträte Dr. Stefan Müller-Kroehling und Elke März-Granda die Verwendung eines neuen Verkehrszeichens beantragt. „Das Zeichen 277.1 Zweirad-Überholverbot der STVO soll die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern auf zwei Rädern verbessern. Dafür gibt es an etlichen Stellen im Stadtgebiet Anlass“, so Müller-Kroehling, der für die ÖDP im Verkehrssenat sitzt.

„Wer auf dem Fahrrad sitzt hat keine Knautschzone und riskante Überholmanöver lassen die Radfahrenden um Leib und Leben fürchten. Je höher das Sicherheitsgefühl im Straßenraum ist, umso eher sind die Menschen bereit, aufs Fahrrad umzusteigen, und damit ein umweltfreundliches, kostengünstiges und gesundes Verkehrsmittel zu nutzen“, ist sich März-Granda sicher. Beim Überholvorgang werden die vorgeschriebenen 1,5m Abstand zu den Radfahrern, die innerorts vorgesehen sind, meistens nicht eingehalten. Das gilt besonders, wenn in der Straße mit viel Gegenverkehr sowie mit breiteren Lieferfahrzeugen zu rechnen ist. „Viele Fahrradfahrer fühlen sich auf bestimmten Straßenabschnitten bei Überholvorgängen nicht geschützt genug, und es kommt auch noch zu oft zu Unfällen“, fährt sie fort. Ein Überholverbot, wie oben beschrieben, wäre einfach und kostengünstig an Gefahrenstellen umzusetzen.

Die Verwaltung wird daher in dem Antrag gebeten zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet die neue Beschilderung „Zweirad-Überholverbot“ installiert werden kann, um den Radverkehr sichererer und attraktiver zu machen. Sinnvolle Standorte sollen dem Verkehrssenat vorgestellt werden.

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