Pressemitteilung
ÖDP-Stadträtin Elke März-Granda setzt sich für mehr Bürgerservice in der Bauleitplanung ein
Die Stadträtin möchte, dass die Stadtverwaltung künftig sämtliche Bebauungspläne auf der Homepage der Stadt Landshut über das Internet für jedermann zugänglich macht.
Eine Forderung, die März-Granda kürzlich in einem Antrag gestellt hat. Dadurch können künftig alle BürgerInnen über das Internet planungsrelevante Informationen zu den Bebauungsplänen direkt einsehen. Neben der grafischen Darstellung sollen zusätzlich die Begründung, der Plan und die textlichen Festsetzungen beim jeweiligen Bebauungsplan hinterlegt werden.
„Durch dieses Angebot wird jedem Bürger eine zeitlich uneingeschränkte Einsicht in die Bebauungspläne gewährt und macht ihn somit von den Öffnungszeiten der zuständigen Stadtverwaltung unabhängig“, hebt März-Granda hervor. „Darüber hinaus kommen dann die Bebauungspläne direkt ins Haus und die BürgerInnen sparen sich die bisher erforderlichen Fahrten zum Rathaus“, führt die Stadträtin weiter aus. Außerdem ist auch mit einer Entlastung der Bauverwaltung durch weniger Publikumsverkehr zu rechnen. „Somit können Zeit und Kosten auf beiden Seiten gespart werden“, ist sich die Politikerin sicher.
Viele Städte in Bayern, wie z.B. München, Erding oder Regensburg, bieten ihren Bürgern bereits die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Bebauungspläne im Internet mit Erfolg an.
Ein Bebauungsplan setzt für einen räumlich genau begrenzten Teilbereich des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Es wird geregelt welche Grundstücke zu Wohnzwecken oder als Gewerbefläche, als Straße oder Fußweg, für einen Kinderspielplatz oder als Grünanlage genutzt werden dürfen. Somit setzt ein Bebauungsplan die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen, Grünflächen und vieles mehr, fest.
„Aus dem Bebauungsplan können Interessierte daher beispielweise ablesen, welche Nutzungsarten, wie viele Geschosse und welche Bebauungsdichten für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind“, erläutert die Stadträtin. Bei einer vorgesehenen Bebauung müssen die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden. „Aus diesen Gründen ist das Interesse an den Planinhalten bei Grundstückseigentümern und -erwerbern, Bauherren und Architekten, Investoren und Banken sehr groß. Denn die Festsetzungen in Bebauungsplänen haben einen erheblichen Einfluss auf den Wert eines Grundstückes“, betont März-Granda.