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Pressemitteilung

ÖDP-Stadträtinnen stellen Antrag wegen fehlenden Kompensationsmaßnahmen

Jeder baulicher Eingriff in Natur und Landschaft muss im jeweiligen Bebauungsplan mit speziellen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden. „So sieht es zumindest das Bundesnaturschutzgesetz und das Baugesetzbuch vor“, erläutert ÖDP-Stadträtin Elke März-Granda.

In Landshut wurden diese Vorgaben in großem Stil, d.h. bei sehr vielen Bebauungsplänen seit Jahrzehnten nicht beachtet. „Es ist ein Skandal, dass die Stadt diese rechtsverbindlichen Verpflichtungen zum Natur- und Umweltschutz ignoriert und die festgelegten Kompensationsmaßnahmen nicht umsetzt“, empört sich März-Granda.

„Jeder Privatmann muss sich nach den Festsetzungen in den Bebauungsplänen richten und wenn es gefordert wird, auch Bäume in seinen Vorgarten pflanzen“, argumentiert Stadträtin Christine Ackermann.
„Durch Nichtbeachtung der gesetzlich vorgegebenen Eingriffsregelung ist eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung unserer Baugebiete nicht mehr gewährleistet“, kritisiert März-Granda. Denn wenn kein entsprechender Ausgleich zur versiegelten Baufläche innerhalb des Bebauungsplanes erfolgt, kann kein gesundes Wohnumfeld geschaffen werden. Solche Ausgleichsmaßnahmen können beispielsweise die Schaffung von öffentlichem Grün, Straßenbäume und Hecken, Uferrandstreifen oder auch die Regenwasserversickerung sein.

Für Landshut sind aber auch Ersatzmaßnahmen außerhalb des betreffenden Bebauungsplanes von großer Wichtigkeit argumentieren die Stadträtinnen. Diese sind dann erforderlich, wenn  innerhalb des Bebauungsplans ein Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht möglich ist.  „Durch derartige Ersatzmaßnahmen können wir beispielsweise unser Trinkwasserschutzgebiet sichern, indem dort intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen ökologisch aufgewertet werden und nur noch eine extensive Bewirtschaftung ohne Spritzmittel und Dünger erfolgt“, hebt März-Granda hervor. Weitere typische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind z.B. die Anlage von Streuobstwiesen, Aufforstungen, Biotopvernetzungen, Entwicklung von Feuchtwiesen oder der Rückbau von Industriebrachen.

„Für die Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und für die Bereitstellung von städtischen Flächen besteht eine Kostenerstattungspflicht durch den Maßnahmenträger gegenüber der Stadt“, ergänzt Ackermann.  „ Nachdem der Maßnahmenträger in Vorleistung geht und alle Kosten tragen muss, ist es für uns absolut nicht nachvollziehbar, warum die Stadt bisher untätig war“, wundert sich März-Granda.  „Bei einem derartigen Rückstand erwarten wir von unserem Oberbürgermeister, dass der personell stark reduzierte Fachbereich Naturschutz endlich mit zusätzlichen Fachkräften ausgestattet wird“,  fordern die Stadträtinnen.
Die ÖDP-Stadträtinnen sind sich einig, dass die Stadt die bisherigen Versäumnisse schnellstens beheben und künftige Maßnahmen zeitnah umsetzen muss.

„Keinesfalls wollen wir, dass der  neu zu gründenden Landschaftspflegeverband die  rückständigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Stadt Landshut aus der Vergangenheit aufarbeiten muss“, so März-Granda.

 „Wir fordern, dass die ökologischen Vorgaben in den Bebauungsplänen konsequent und zeitgleich mit der Bebauung umgesetzt werden. Wir werden darauf bestehen, dass den ökologischen Planungsspielen auch reale Taten folgen. Aus diesem Grunde ist eine schlüssige und umfassende Dokumentation über anstehende und realisierte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu führen“, so die beiden Stadträtinnen.

 

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