Pressemitteilung
Ökodemokraten wollen die Zukunft alter Solaranlagen sichern
Ab 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen aus der 20-jährigen Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. „Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG- Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms“, macht ÖDP- Stadträtin Elke März-Granda deutlich. Will heißen, dass es den Hausbesitzern mit einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach nicht mehr erlaubt ist, den überschüssigen Strom ins Netz der Stadtwerke einzuspeisen.
Im Bereich der Stadtwerke Landshut betrifft dies allein bis Ende 2025 169 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 802 Kilowattpeak (kWp). Die Anlagen produzieren durchschnittlich ca. 802000 kWh Strom pro Jahr. Damit könnte man den jährlichen Strombedarf von circa 267 Privathaushalte decken.
Die einzige Möglichkeit besteht darin, den erzeugten Strom vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. „Die Regelungen für die Direktvermarktung sind jedoch insbesondere für kleinere Anlagen unwirtschaftlich und bürokratisch“, so ihr Stadtratskollege Dr. Stefan Müller- Kroehling. Und auf den Eigenverbrauch müssen die Besitzer der Solarstromanlagen sogar eine Abgabe zahlen. „Die Folge könnte sein, dass voll funktionsfähige Solarstromanlagen deshalb frühzeitig rückgebaut werden. Und das nur, weil die Politik unnötig behindernde Vorschriften macht und nicht in der Lage ist, eine unbürokratische Anschlussregelung festzulegen“, kritisiert März- Granda.
Die Lösung wäre einfach: Strom aus diesen Alt-Photovoltaikanlagen soll ohne zusätzliche Abgaben selbst verbraucht und der überschüssige Strom über eine faire Anschlussvergütung im Bereich des Börsenpreises ins Netz eingespeist werden können. So könnte die Gefahr abgewendet werden, dass voll funktionsfähige Photovoltaikanlagen wegen der gegenwärtig nachteiligen und rechtsunsicheren Situation frühzeitig abgebaut werden, argumentiert die ÖDP.
Die Betriebsbedingungen für Photovoltaikanlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, sind weiterhin unklar. Solarwirtschaft und Umweltverbände befürchten deshalb einen Rückschlag für die Energiewende. Die ÖDP-Stadträte wollen durch ihren Antrag einen Appell an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium richten und somit den Druck erhöhen.
Betreiber von Alt-Photovoltaikanlagen sollen nicht selbst verbrauchten Strom weiter in das örtliche Stromnetz einspeisen dürfen, auch wenn die EEG-Vergütung ausgelaufen ist. „Minister Altmaier soll Klarheit schaffen und eine Anschlussregelung bundesweit voranbringen, denn schließlich dient dies vor allem auch der Erfüllung der Klimaschutzvereinbarungen durch den Bund“, fordert Müller- Kroehling.
Da das zuständige Bundeswirtschaftsministerium trotz einer von zahlreichen Verbänden und Energieunternehmen eingereichten Petition bislang nicht erkennen lässt, wie es mit diesem unmittelbar bevorstehenden Problem umzugehen gedenkt, sollten die Gesellschafter möglichst vieler lokaler Stadtwerke ein Zeichen setzen und auf die Notwendigkeit staatlichen Handelns verstärkt hinweisen. In Landshut, Straubing und Passau fangen die ÖDP-Stadträte Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling (LA), Karl Dengler (SR) und Urban Mangold (PA) mit einer „Bewegung von unten“ an. Auch in den anderen bayerischen Städten mit eigenen Stadtwerken sollen in Kürze ähnliche Initiativen gestartet werden.
„Die Eigentümer der PV-Anlagen brauchen Rechtssicherheit“, fordern die ÖDP-Räte. Die Altanlagen seien „ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes“. Hintergrundinformationen zur Problematik:
http://www.sfv.de/artikel/resolution_kein_aus_fuer_solaranlagen_nach_20_jahren.htm
Zur Berechnung eines angemessenen kWh-Preises nach Ablauf des EEG:
http://www.sfv.de/artikel/gutachten_leistungen_und_kosten_beim_weiterbetrieb_von_pv- altanlagen.htm