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Pressemitteilung

Städtische Sahnegrundstücke in Toplagen sollen künftig bevorzugt im Erbbaurecht vergeben werden

Nach Ansicht der ÖDP-Stadträtinnen Christine Ackermann und Elke März-Granda wäre es die falsche Vorgehensweise das Ottonianum, die Martinsschule und ein denkmalgeschütztes Haus am Dreifaltigkeitsplatz im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu verkaufen.

„Es ist kurzfristig gedacht, wenn wir zur Finanzierung des Haushaltes wertvolle Immobilien und Grundstücke verkaufen. Damit nimmt sich die Stadt und den nachfolgenden Generationen wichtige Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten“, argumentiert März- Granda.

Wenn man diese, zum größten Teil sanierungsbedürftigen Immobilien, in Erbpacht an einem privaten Investor vergeben würde, könnte sich die Stadt die Sanierungskosten sparen. Die Immobilien wären weiterhin in der Hand der Kommune, anstatt diese schnell zu veräußern und damit Top-Innenstadtlagen für immer aufzugeben.

„Zwar ist der Erbbauzins nicht der große Wurf, wie etwa bei einem Verkauf, jedoch werden der Stadt dauerhafte und regelmäßige Einnahmen gesichert“, so die Politikerinnen. „Auf lange Sicht summiert sich der Erbbauzins und die Kommune kommt zu guten regelmäßigen Einnahmen“, betont Ackermann.

In Erbbaurecht vergebene Grundstücke fallen in der Regel nach 99 Jahren an den Erbrechtsgeber zurück. Falls das Grundstück für die Stadtentwicklung der Zukunft wichtig ist und neu genutzt werden soll, muss der Erbbaurechtsgeber zwar das auf dem Grundstück stehende Immobilienvermögen ablösen, aber das Gelände steht im Grundsatz wieder zur Verfügung. „Angesichts der immer weniger freien Flächen im Stadtgebiet und besonders in der Innenstadt, kann dies ein Segen für die nachfolgenden Generationen sein“, prognostiziert März-Granda.

„Die Vorteile dieser Handlungsweise hat nicht nur die Kirche vor sehr langer Zeit schon erkannt, sondern immer mehr Kommunen greifen auf das Erbbaurecht zurück“, so Ackermann. Denn es ist ein verlässliches Konzept, um öffentliches Tafelsilber nicht zu verkaufen und damit kommenden Generationen Vermögen und Handlungsspielraum in der Flächennutzung zu erhalten.

Auch der Münchner Stadtrat hat im Rahmen des „preisgedämpften Konzeptionellen Mietwohnungsbaus“ (KMB) im Jahr 2016 beschlossen, Grundstücke nur noch im Erbbaurecht zu vergeben. Das Ziel der Münchner ist es, für Bauwerber, wie z.B. junge Familien, den Eigentumserwerb mit Erbbaurecht attraktiv zu gestalten, weil die hohen Investitionen für den Grundstückserwerb wegfallen. Damit kann die Kommune Akzente setzen, um jungen Familien zu Wohneigentum zu verhelfen. Auch in Regensburg sollen städtische Grundstücke künftig grundsätzlich nur noch auf Erbpacht vergeben werden.

„Wir sind davon überzeugt, dass die altbewährte Möglichkeit der Erbpacht eine gute Chance für eine nachhaltige Stadtentwicklung bietet“, so die ÖDP-Politikerinnen.

Link auf Stadtrats-Antrag der ÖDP-Stadträtinnen zur Erbpacht

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