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Pressemitteilung

Straßensperrungen wegen maroder Denkmäler “dürfen in Landshut keinesfalls zur Tagesordnung werden”

sagt Elke März-Granda (ÖDP) – und fordert konkret den Erhalt von Häusern wie Firmerbräu und Pension Sandner

“Straßensperrungen durch marode Denkmäler dürfen in Landshut keinesfalls zur Tagesordnung werden” – dies schreibt ÖDP-Stadträtin Elke März-Granda – in Anspielung an die aktuelle und erst am Vormittag im Bausenat diskutierte Situation in der Wagnergasse – in einem Antrag vom Freitagabend, der sich um den Erhalt gefährdeter Baudenkmäler in der Stadt dreht.

Die Verwaltung möge, so März-Granda, “die Einhaltung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) bei den folgenden Einzeldenkmälern überprüfen und bei Nichteinhaltung nötigenfalls die erforderlichen Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen zeitnah bei den betreffenden Eigentümern einfordern”:

Neustadt 523, Neustadt 524 (Firmerbräu), Am Graben 23, Freyung 627 (Pension Sandner) und Pfettrachgasse 7.

Dabei seien entsprechende substanzsichernde Maßnahmenwie Dachdichtigkeit, geregelte Regenwasserableitung, Abdichtung etwaiger Fensteröffnungen und dergleichen, Trocknungsmaßnahmen für Wasserschäden am Mauerwerk, Standsicherheitsmaßnahmen etc. soweit notwendig einzuleiten. Es müsse sichergestellt sein, dass eine weitere Schädigung ausgeschlossen werde. Die Verwaltung möge in der Folge zeitnah “detailliert berichten, welche Maßnahmen bei den genannten Baudenkmälern ergriffen wurden”.

Zur Begründung schreibt die ÖDP-Stadträtin: “Bei den genannten Einzelbaudenkmälern besteht augenscheinlich die Gefahr, dass der jeweilige Eigentümer seiner Instandhaltungspflicht, die im Bayerischen Denkmalschutzgesetz § 4 verankert ist, nicht bzw. nur ungenügend nachkommt. Die Verwaltung sollte im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen entsprechend Absatz 4 einfordern: ‘Macht der Zustand eines Baudenkmals Maßnahmen zu seiner Instandhaltung, Instandsetzung oder zu seinem Schutz erforderlich, so kann die zuständige Denkmalschutzbehörde die Maßnahmen durchführen oder durchführen lassen.’” Damit, so März-Granda, könne “verhindert werden, dass Einzeldenkmäler verfallen und unwiderruflich verloren gehen”.

(Quelle: gumola.de)

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